Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Ab dem 01.01.2023 hat der Krankenschein abgedankt!

Sie erhalten keinen Krankenschein mehr von Ihrem Arzt! 

Ihr Arbeitgeber muss den Krankenschein bei der Krankenkasse digital abrufen.

Damit das funktioniert müssen Sie Ihren Arbeitgeber über Ihren Krankheitszeitraum informieren (§ 5 EntgFG).

Nutzen Sie dafür das unten stehende Formular und Sie haben Ihre Meldepflicht erfüllt!

Daten zu Ihrer Krankmeldung

Bitte füllen Sie das Formular bei jedem Arztbesuch aus!